Rehasport nach §44
Was ist Rehasport?
Nach §44 Abs. 1 Nr. 3 und 4 SGB kann Rehasport von Ärzten verordnet werden. Er stellt eine ergänzende Maßnahme zur medizinischen Rehabilitation dar und gehört zu den Nachsorgemaßnahmen.
Das Ziel: Langfristige Sicherung des Rehabilitationserfolges und Wiedereingliederung in Arbeitsleben und Gesellschaft. Rehasport verbessert Leistungsfähigkeit, Ausdauer und Belastbarkeit – geeignet bei Behinderungen oder drohender Behinderung sowie nach schweren Erkrankungen wie Herzinfarkt oder Schlaganfall.
Trainingsziele
Koordinative Fähigkeiten
Förderung von Gleichgewicht, Koordination und Reaktionsvermögen für mehr Sicherheit im Alltag.
Rumpfmuskulatur stärken
Gezielte Kräftigung der tiefen Rumpfmuskulatur als Fundament für eine gesunde Körperhaltung.
Dehnfähigkeit verbessern
Gezielte Dehnübungen zur Verbesserung der Beweglichkeit und Vermeidung von Verletzungen.
Verspannungen lösen
Muskuläre Verspannungen gezielt lösen und Schmerzen langfristig reduzieren.
Gut zu wissen: Die Kosten für verordneten Rehasport werden in der Regel vollständig von Ihrer Krankenkasse übernommen. Sprechen Sie Ihren Arzt auf eine Verordnung an.